Satzung Feuerwehrverein Droyßig e.V.

Inhalt

§ 1 Name
§ 2 Sitz
§ 3 Zweck und Steuerbegünstigung
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Beiträge
§ 6 Organe
§ 7 Mitgliederversammlung
§ 8 Vorstand
§ 9 Auflösung
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1

Finanzordnung

Satzung
Feuerwehrverein Droyßig e. V.

§ 1 Name

1) Der Feuerwehrverein führt als eingetragener Verein den Namen „Feuerwehrverein Droyßig e. V.“ und ist beim Amtsgericht Stendal unter der Nummer VR 49440 im Vereinsregister eingetragen. 

§ 2 Sitz

1) Der Feuerwehrverein Droyßig e. V. hat seinen Sitz in 06722 Droyßig Zeitzer Straße 8b

§ 3 Zweck und Steuerbegünstigung

1) Der Feuerwehrverein Droyßig e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig.
2) Aufgabe des Vereines ist, das Feuerwehrwesen der Gemeinde Droyßig finanziell und materiell zu fördern, die Grundsätze des freiwilligen Feuerschutzes, insbesondere durch gemeinschaftliche Veranstaltungen zu pflegen und die Jugendarbeit zu fördern.
3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
5) Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.

§ 4 Mitgliedschaft

1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und vererblich.
2) Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.
3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt und Ausschluss.
4) Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand gegenüber zu erklären. Er wird zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Austritt erklärt wird, wirksam.
5) Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Dem Auszuschließenden ist vor der Beschlussfassung eine Anhörung zu gewähre.

§ 5 Beiträge

1) Es werden Geldbeträge als regelmäßige Jahresbeiträge erhoben.
2) Über die Höhe der Fälligkeiten bestimmt die Mitgliederversammlung.
3) Es gilt die Finanzordnung des Vereins. (Anlage 1)

§ 6 Organe

1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 Mitgliederversammlung

1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens jährlich einmal. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung der Versammlung muss die Gegenstände der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen. Die Einberufung erfolgt durch die öffentliche Bekanntgabe im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer-Forst. Ist eine Emailadresse des Mitgliedes mitgeteilt, kann die Einladung dieses Mitgliedes auch an die zuletzt benannte Emailadresse erfolgen.
2) Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist stets beschlussfähig.
3) Die Versammlung wird, soweit nichts abweichend beschlossen wird, von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.
4) Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Die Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.
5) Die Mitgliederversammlung wählt in offener Wahl zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren. Diese haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit, mindestens aber einmal jährlich zu prüfen. Über die Prüfung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
6) Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Das Protokoll hat Ort, Datum, Tagesordnung und das Ergebnis der Abstimmung/Wahlen zu enthalten und ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.
7)  Soweit keine anderen Mehrheiten gesetzlich oder in der Satzung vorgeschrieben sind, genügt für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimme.
8) Vollmachten oder Stimmboten sind nicht zugelassen.

§ 8 Vorstand

1) Der Vorstand besteht aus den Vorsitzenden, einem stellv. Vorsitzenden, einem Kassenwart, einem Schriftführer und einem Beisitzer.
2) Der Verein wird im Rechtsverkehr durch den Vereinsvorsitzenden und den stellv. Vorsitzenden vertreten.
3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
4) Der Vorstand ist nur berechtigt, im Rahmen der verfügbaren Mittel und auf der Basis eines durch die Mitgliederversammlung bestätigten Haushaltsplanes Ausgaben zu tätigen.
5) Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über Einnahmen und Ausgaben. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassenwarts oder des Vorsitzenden des Vereins oder seinem Stellvertreter.
6) Gewählt wird der Vorstand in geheimer Wahl durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren, eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zur erfolgten Wahl im Amt.
7) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in den Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung vom Stellvertreter einzuberufen sind. Der Vorstand ist Beschlussfähig, wenn eine Stimmenmehrheit erreicht werden kann. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmmehrheit gefasst.
8) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist durch den übrigen Vorstand, für die Dauer bis zur nächsten Mitgliederversammlung, ein Ersatzmitglied zu bestellen.

§ 9 Auflösung

1) Bei Auflösung des Vereins, oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit und bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins
   an die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer-Forst, Ortswehr Droyßig, mit Sitz in 06722 Droyßig Zeitzer Straße 8b.
   Sie hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zwecks Verwendung zur Förderung des Brandschutzes in der Gemeinde Droyßig einzusetzen.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1) Diese Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung
Am 01.07.2022 und der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.Februar 2012 außer Kraft.

Droyßig, den 01.07.2022

Anlage 1

Finanzordnung

Die Finanzordnung des Vereins bildet die Grundlage der zu entrichtenden Beiträge aller Mitglieder des Feuerwehrverein Droyßig e. V., sie regelt außerdem die Verfahrensweise mit Spenden und Zuwendungen.

1) Der Jahresbeitrag beträgt 30,00 € für Arbeiter, Angestellte und Unternehmer und ist bis zum 31. März für das laufende Jahr zu zahlen.
2) Der Jahresbeitrag beträgt 15,00 € für Schüler, Studenten, Azubis, Rentner, Arbeitssuchende, Wehr- und Ersatzdienstleistende und ist bis zum 31. März des laufenden Jahres zu zahlen.
3) Mitglieder die aktiv in der Einsatzabteilung der Freiwilligen          Feuerwehr der Verbandsgemeinde Droyßiger–Zeitzer Forst, Ortswehr Droyßig tätig sind, beträgt der Jahresbeitrag 15,- €

Bei ausstehendem Beitrag bis 30.Juni des laufenden Jahres wird das Mitglied angemahnt. Steht der Beitrag über den 31.Dezember des abgelaufenen Jahres hinaus aus, erfolgt der Ausschluss gemäß dieser Satzung. Der ausstehende Beitrag kann durch Rechtsmittel beigebracht werden.
Zuschüsse der öffentlichen Hand werden durch den Vorstand beantragt und nachgewiesen.
Freiwillige Zuwendungen sind nachzuweisen und dem Spender eine förmliche Quittung auszustellen. Bei Spenden von natürlichen oder juristischen Personen ist innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Geld– oder Sachspende eine formelle Spendenquittung auszustellen und zu überbringen.
Diese Finanzordnung als Anlage 1 der Satzung des Feuerwehrverein Droyßig e. V. tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.07.2022 und der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft, gleichzeitig tritt die Finanzordnung des Feuerwehrverein Droyßig e. V. vom 5. März 2005 außer Kraft.

Droyßig, den 01.07.2022