Verein Finanzordnung

Die Finanzordnung des Vereins bildet die Grundlage der zu entrichtenden Beiträge aller Mitglieder des Feuerwehrverein Droyßig e. V., sie regelt außerdem die Verfahrensweise mit Spenden und Zuwendungen.

  • Der Jahresbeitrag beträgt 30,00 € für Arbeiter, Angestellte und Unternehmer und ist bis zum 31. März für das laufende Jahr zu zahlen.
  • Der Jahresbeitrag beträgt 15,00 € für Schüler, Studenten, Azubis, Rentner, Arbeitssuchende, Wehr- und Ersatzdienstleistende und ist bis zum 31. März des laufenden Jahres zu zahlen.
  • Mitglieder die aktiv in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Droyßiger–Zeitzer Forst, Ortswehr Droyßig tätig sind, beträgt der Jahresbeitrag 15,- €

Bei ausstehendem Beitrag bis 30.Juni des laufenden Jahres wird das Mitglied angemahnt. Steht der Beitrag über den 31.Dezember des abgelaufenen Jahres hinaus aus, erfolgt der Ausschluss gemäß dieser Satzung. Der ausstehende Beitrag kann durch Rechtsmittel beigebracht werden.
Zuschüsse der öffentlichen Hand werden durch den Vorstand beantragt und nachgewiesen.
Freiwillige Zuwendungen sind nachzuweisen und dem Spender eine förmliche Quittung auszustellen. Bei Spenden von natürlichen oder juristischen Personen ist innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Geld– oder Sachspende eine formelle Spendenquittung auszustellen und zu überbringen.
Diese Finanzordnung als Anlage 1 der Satzung des Feuerwehrverein Droyßig e. V. tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.07.2022 und der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft, gleichzeitig tritt die Finanzordnung des Feuerwehrverein Droyßig e. V. vom 5. März 2005 außer Kraft.

Droyßig, den 01.07.2022