{"id":41,"date":"2022-02-18T18:13:56","date_gmt":"2022-02-18T17:13:56","guid":{"rendered":"http:\/\/feuerwehr-droyssig.homeip.net\/?page_id=41"},"modified":"2022-07-08T12:52:18","modified_gmt":"2022-07-08T10:52:18","slug":"verein-satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/feuerwehr-droyssig.de\/index.php\/verein-satzung\/","title":{"rendered":"Satzung Feuerwehrverein Droy\u00dfig e.V."},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Inhalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name<br>\u00a7 2 Sitz<br>\u00a7 3 Zweck und Steuerbeg\u00fcnstigung<br>\u00a7 4 Mitgliedschaft<br>\u00a7 5 Beitr\u00e4ge<br>\u00a7 6 Organe<br>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<br>\u00a7 8 Vorstand<br>\u00a7 9 Aufl\u00f6sung<br>\u00a7 10 Inkrafttreten, Au\u00dferkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anlage 1<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Finanzordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Satzung<br>Feuerwehrverein Droy\u00dfig e.&nbsp;V.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 Name<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-code\"><code>1) Der Feuerwehrverein f\u00fchrt als eingetragener Verein den Namen \u201eFeuerwehrverein Droy\u00dfig e.&amp;nbsp;V.\u201c und ist beim Amtsgericht Stendal unter der Nummer VR 49440 im Vereinsregister eingetragen. <\/code><\/pre>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 Sitz<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-code\"><code>1) Der Feuerwehrverein Droy\u00dfig e.&amp;nbsp;V. hat seinen Sitz in 06722 Droy\u00dfig Zeitzer Stra\u00dfe 8b<\/code><\/pre>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 Zweck und Steuerbeg\u00fcnstigung<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-code\"><code>1) Der Feuerwehrverein Droy\u00dfig e.V. verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung und ist selbstlos t\u00e4tig.\n2) Aufgabe des Vereines ist, das Feuerwehrwesen der Gemeinde Droy\u00dfig finanziell und materiell zu f\u00f6rdern, die Grunds\u00e4tze des freiwilligen Feuerschutzes, insbesondere durch gemeinschaftliche Veranstaltungen zu pflegen und die Jugendarbeit zu f\u00f6rdern.\n3) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.\n4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.\n5) Der Vorstand ist grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/code><\/pre>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-code\"><code>1) Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar und vererblich.\n2) Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.\n3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt und Ausschluss.\n4) Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand gegen\u00fcber zu erkl\u00e4ren. Er wird zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Austritt erkl\u00e4rt wird, wirksam.\n5) \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Dem Auszuschlie\u00dfenden ist vor der Beschlussfassung eine Anh\u00f6rung zu gew\u00e4hre.<\/code><\/pre>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 Beitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-code\"><code>1) Es werden Geldbetr\u00e4ge als regelm\u00e4\u00dfige Jahresbeitr\u00e4ge erhoben.\n2) \u00dcber die H\u00f6he der F\u00e4lligkeiten bestimmt die Mitgliederversammlung.\n3) Es gilt die Finanzordnung des Vereins. (Anlage 1)<\/code><\/pre>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 Organe<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-code\"><code>1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/code><\/pre>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-code\"><code>1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens j\u00e4hrlich einmal. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung der Versammlung muss die Gegenst\u00e4nde der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen. Die Einberufung erfolgt durch die \u00f6ffentliche Bekanntgabe im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Droy\u00dfiger-Zeitzer-Forst. Ist eine Emailadresse des Mitgliedes mitgeteilt, kann die Einladung dieses Mitgliedes auch an die zuletzt benannte Emailadresse erfolgen.\n2) Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Versammlung ist stets beschlussf\u00e4hig.\n3) Die Versammlung wird, soweit nichts abweichend beschlossen wird, von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.\n4) Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Die Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschlie\u00dfen.\n5) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt in offener Wahl zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren. Diese haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchf\u00fchrung jederzeit, mindestens aber einmal j\u00e4hrlich zu pr\u00fcfen. \u00dcber die Pr\u00fcfung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.\n6) Beschl\u00fcsse und Wahlen sind zu protokollieren. Das Protokoll hat Ort, Datum, Tagesordnung und das Ergebnis der Abstimmung\/Wahlen zu enthalten und ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.\n7)  Soweit keine anderen Mehrheiten gesetzlich oder in der Satzung vorgeschrieben sind, gen\u00fcgt f\u00fcr die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimme.\n8) Vollmachten oder Stimmboten sind nicht zugelassen.<\/code><\/pre>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 Vorstand<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-code\"><code>1) Der Vorstand besteht aus den Vorsitzenden, einem stellv. Vorsitzenden, einem Kassenwart, einem Schriftf\u00fchrer und einem Beisitzer.\n2) Der Verein wird im Rechtsverkehr durch den Vereinsvorsitzenden und den stellv. Vorsitzenden vertreten.\n3) Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Ausf\u00fchrung der Vereinsbeschl\u00fcsse.\n4) Der Vorstand ist nur berechtigt, im Rahmen der verf\u00fcgbaren Mittel und auf der Basis eines durch die Mitgliederversammlung best\u00e4tigten Haushaltsplanes Ausgaben zu t\u00e4tigen.\n5) Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und f\u00fchrt Buch \u00fcber Einnahmen und Ausgaben. Zahlungsanweisungen bed\u00fcrfen der Unterschrift des Kassenwarts oder des Vorsitzenden des Vereins oder seinem Stellvertreter.\n6) Gew\u00e4hlt wird der Vorstand in geheimer Wahl durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren, eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Der Vorstand bleibt bis zur erfolgten Wahl im Amt.\n7) Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in den Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung vom Stellvertreter einzuberufen sind. Der Vorstand ist Beschlussf\u00e4hig, wenn eine Stimmenmehrheit erreicht werden kann. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmmehrheit gefasst.\n8) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist durch den \u00fcbrigen Vorstand, f\u00fcr die Dauer bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung, ein Ersatzmitglied zu bestellen.<\/code><\/pre>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 Aufl\u00f6sung<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-code\"><code>1) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins, oder der Entziehung der Rechtsf\u00e4higkeit und bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins\n   an die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Droy\u00dfiger-Zeitzer-Forst, Ortswehr Droy\u00dfig, mit Sitz in 06722 Droy\u00dfig Zeitzer Stra\u00dfe 8b.\n   Sie hat das Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich zwecks Verwendung zur F\u00f6rderung des Brandschutzes in der Gemeinde Droy\u00dfig einzusetzen.<\/code><\/pre>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Inkrafttreten, Au\u00dferkrafttreten<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-code\"><code>1) Diese Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung\nAm 01.07.2022 und der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.Februar 2012 au\u00dfer Kraft.<\/code><\/pre>\n\n\n\n<p>Droy\u00dfig, den 01.07.2022<\/p>\n\n\n\n<p>Anlage 1<\/p>\n\n\n\n<p>Finanzordnung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Finanzordnung des Vereins bildet die Grundlage der zu entrichtenden Beitr\u00e4ge aller Mitglieder des Feuerwehrverein Droy\u00dfig e.&nbsp;V., sie regelt au\u00dferdem die Verfahrensweise mit Spenden und Zuwendungen.<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-code\"><code>1) Der Jahresbeitrag betr\u00e4gt 30,00 \u20ac f\u00fcr Arbeiter, Angestellte und Unternehmer und ist bis zum 31. M\u00e4rz f\u00fcr das laufende Jahr zu zahlen.\n2) Der Jahresbeitrag betr\u00e4gt 15,00 \u20ac f\u00fcr Sch\u00fcler, Studenten, Azubis, Rentner, Arbeitssuchende, Wehr- und Ersatzdienstleistende und ist bis zum 31. M\u00e4rz des laufenden Jahres zu zahlen.\n3) Mitglieder die aktiv in der Einsatzabteilung der Freiwilligen          Feuerwehr der Verbandsgemeinde Droy\u00dfiger\u2013Zeitzer Forst, Ortswehr Droy\u00dfig t\u00e4tig sind, betr\u00e4gt der Jahresbeitrag 15,- \u20ac<\/code><\/pre>\n\n\n\n<p>Bei ausstehendem Beitrag bis 30.Juni des laufenden Jahres wird das Mitglied angemahnt. Steht der Beitrag \u00fcber den 31.Dezember des abgelaufenen Jahres hinaus aus, erfolgt der Ausschluss gem\u00e4\u00df dieser Satzung. Der ausstehende Beitrag kann durch Rechtsmittel beigebracht werden.<br>Zusch\u00fcsse der \u00f6ffentlichen Hand werden durch den Vorstand beantragt und nachgewiesen.<br>Freiwillige Zuwendungen sind nachzuweisen und dem Spender eine f\u00f6rmliche Quittung auszustellen. Bei Spenden von nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen ist innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Geld\u2013 oder Sachspende eine formelle Spendenquittung auszustellen und zu \u00fcberbringen.<br>Diese Finanzordnung als Anlage 1 der Satzung des Feuerwehrverein Droy\u00dfig e.&nbsp;V. tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.07.2022 und der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft, gleichzeitig tritt die Finanzordnung des Feuerwehrverein Droy\u00dfig e.&nbsp;V. vom 5. M\u00e4rz 2005 au\u00dfer Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Droy\u00dfig, den 01.07.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Inhalt \u00a7 1 Name\u00a7 2 Sitz\u00a7 3 Zweck und Steuerbeg\u00fcnstigung\u00a7 4 Mitgliedschaft\u00a7 5 Beitr\u00e4ge\u00a7 6 Organe\u00a7 7 Mitgliederversammlung\u00a7 8 Vorstand\u00a7 9 Aufl\u00f6sung\u00a7 10 Inkrafttreten, Au\u00dferkrafttreten Anlage 1 Finanzordnung SatzungFeuerwehrverein Droy\u00dfig e.&nbsp;V. \u00a7 1 Name \u00a7 2 Sitz \u00a7 3 Zweck und Steuerbeg\u00fcnstigung \u00a7 4 Mitgliedschaft \u00a7 5 Beitr\u00e4ge \u00a7 6 Organe \u00a7 7 Mitgliederversammlung \u00a7 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-41","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/feuerwehr-droyssig.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/41","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/feuerwehr-droyssig.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/feuerwehr-droyssig.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/feuerwehr-droyssig.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/feuerwehr-droyssig.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=41"}],"version-history":[{"count":10,"href":"http:\/\/feuerwehr-droyssig.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/41\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":198,"href":"http:\/\/feuerwehr-droyssig.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/41\/revisions\/198"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/feuerwehr-droyssig.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}